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Anträge auf Überbrückungshilfe III sind nun möglich: Was Firmen und Selbstständige wissen müssen

  • Sparkasse Rosenheim - Bad Aibling
  • 23. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Feb. 2021

Mehr Geld für Betriebe, vereinfachter Zugang, „Neustarthilfe“ für Selbst-ständige


Die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe werden bis Ende Juni 2021 verlängert. Nach der Über-brückungshilfe II greift nun, teilweise rückwirkend und aufstockend, von November 2020 bis Juni 2021 die Überbrückungshilfe III. Hier hat der Bund nochmal nachgebessert.


Hier ein kurzer Überblick

  • Überbrückungshilfe III gilt für den Zeitraum November 2020 bis zunächst Juni 2021. Sie schließt damit direkt an die Überbrückungshilfen I+II an bzw. stockt letztere auf.

  • Alle Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat 2019 können den Zuschuss beantragen.

  • Antragsberechtigt sind Unter-nehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro.

  • Betriebe, die bereits November- beziehungsweise Dezemberhilfe erhalten haben, sind für diese beiden Monate nicht antrags-berechtigt. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II werden angerechnet.

  • Die Antragstellung muss über einen Steuerberater, Wirtschafts-prüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt laufen. Die Kosten hierfür können zumindest zum Teil geltend gemacht werden. Unternehmen erhalten bis zu 1,5 Millionen Euro Unterstützung pro Monat.

  • Die Einreichfrist der Anträge für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021.

  • Antragstellerinnen und -steller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die Überbrückungshilfe III bean-tragen wollen (Fixkostenhilfe oder Kleinbeihilfe). Abschlags-zahlungen werden auf 100.000 Euro pro Monat angehoben und zunächst auf maximal 400.000 Euro (für November 2020 bis Februar 2021) begrenzt. Die einzelnen Länder sind für die Bescheide zuständig. Die Schluss-rechnung soll ab März über-wiesen werden.

  • Soloselbstständige bekommen mehr Hilfe: Die „Neustarthilfe“ soll eine Betriebskostenpauschale von 7500 Euro enthalten. Die Anträge dafür werden in der 7. Kalender-woche freigeschaltet.

Quellangabe:

Sparkasse Rosenheim – Bad Aibling

 
 
 

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